ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und CHRISTOPH NORMANN. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Den von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichenden Bestellbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsabschluss und Rücktritt

  1. a)  Angebote von CHRISTOPH NORMANN sind unverbindlich und freibleibend, insofern keine definierte Bindungsdauer zugesichert wird. CHRISTOPH NORMANN behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung (auch per E-mail) bzw. Unterschrift auf dem Auftrag durch CHRISTOPH NORMANN zustande.

  2. b)  CHRISTOPH NORMANN ist berechtigt auch von verbindlich angenommenen Verträgen wegen des Inhalts, der technischen Form oder wetterbedingten Ausfällen zurückzutreten.

  3. c)  Alle Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an drei Monate, außer wenn bei Vertragsabschluss ein anderes Datum für die Ausführung des Auftrags schriftlich festgehalten wurde.

  4. d)  Mit der Abgabe eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Wenn der Auftraggeber ebenfalls eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, dann verzichtet er für den geschäftlichen Kontakt mit dem Auftragnehmer darauf, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden.

3. Pflichten des Auftraggebers

  1. a)  Der Auftraggeber verpflichtet sich zur bestmöglichen und umfassenden Beschreibung seiner Vorstellungen vom Ergebnis der Produktion vor Vertragsschluss, um eine genaue Aufwandskalkulation zu ermöglichen und nachträglichen Änderungsaufwand zu minimieren.

  2. b)  Durch die Erteilung eines Auftrages versichert der Auftraggeber, dass er im Besitz sämtlicher, eventuell erforderlicher, Rechte insbesondere der Urheber- und Leistungsschutzrechte ist. Sollte der Auftraggeber diese verlieren, so muss er dies unverzüglich und schriftlich CHRISTOPH NORMANN mitteilen.

c) Der Auftraggeber ist selbst für die Einhaltung berufs- und standesrechtlicher sowie behördlicher Regeln und Beschränkungen verantwortlich und hat selbstständig ebendiese abzuklären und einzuhalten. CHRISTOPH NORMANN unterliegt keiner Aufklärungspflicht. Bei Verletzung hat der Auftraggeber CHRISTOPH NORMANN von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und etwaigen Schaden zu ersetzen.

  1. d)  Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber für alle Drehgenehmigungen, die mit der Produktion des Filmbildes entstehen, selbst verantwortlich.

  2. e)  Der Auftraggeber verpflichtet sich, den von CHRISTOPH NORMANN hergestellten Film in guter Qualität zu präsentieren, sodass die Arbeit von CHRISTOPH NORMANN nicht geschmälert wird. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber das Endprodukt nach der Abnahme und Übergabe nicht selbstständig zu verändern. CHRISTOPH NORMANN behält sich das Recht vor, dies zu prüfen.

4. Unterlassene Mitwirkung und Abnahmeverzug des Auftraggebers

  1. a)  Der Auftraggeber verpflichtet sich, CHRISTOPH NORMANN die Verwirklichung des Auftrags zu ermöglichen, vereinbarte Termine wie z. B. Abnahmen einzuhalten und benötigte Unterlagen und Genehmigungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

  2. b)  Wird ein begonnener Auftrag aus in dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht CHRISTOPH NORMANN das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von CHRISTOPH NORMANN begonnen wurde, insbesondere dem Start der Film-/Videoarbeiten.

  3. c)  Wird ein Auftrag nicht innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsschluss, aus Gründen, die CHRISTOPH NORMANN nicht zu vertreten hat, ausgeführt, steht es CHRISTOPH NORMANN frei, den vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall leistet der Auftraggeber ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Auftragsvolumens.

  4. d)  Bei Behinderung und/oder künstlicher Verzögerung durch den Auftraggeber steht es CHRISTOPH NORMANN frei, nach 14 Tagen Wartezeit ohne Fortschritt, Kooperation oder Kommunikation des Auftraggebers, vom Rechtsgeschäft zurückzutreten, das Projekt/ Material zu löschen und die gesamte Summe des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. a)  Die im Angebot genannten Preise verstehen sich unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Leistungen und Aufwendungen unverändert bleiben. Sämtliche Preisen verstehen sich netto, zzgl. Mehrwertsteuer.

  2. b)  Für die Film-/Videoproduktion ist der Gesamtbetrag in drei gleichbleibenden Raten fällig. Die erste Rate wird fällig mit Vertragsabschluss, die zweite Rate wird fällig mit

Abschluss der Dreharbeiten und die dritte Rate wird fällig mit der Abnahme des

Endproduktes.
c) Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders

vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen.

  1. d)  Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnet CHRISTOPH NORMANN Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank. Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt CHRISTOPH NORMANN Mahnkosten i.H.v. 5,00 Euro netto.

  2. e)  Sonderangebote, Vergünstigungen oder Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber.

  3. f)  Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen/Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  4. g)  CHRISTOPH NORMANN steht es frei, die digitalen Erzeugnisse bis zum Zahlungseingang mit einem Wasserzeichen zu versehen, um eine widerrechtliche Nutzung auszuschließen. Nach Zahlungseingang der vollen Angebotssumme erhält der Auftraggeber die finalen Daten ohne Schutzmaßnahmen zur freien Verwendung.

  5. h)  Die Abtretung von Rechten und/oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist ohne die ausdrückliche Einwilligung von CHRISTOPH NORMANN ausgeschlossen.

  6. i)  CHRISTOPH NORMANN kann jederzeit Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte übertragen.

6. Urheberrecht und Übergang von Rechten

  1. a)  Das Urheberrecht am Rohmaterial liegt uneingeschränkt bei CHRISTOPH NORMANN.

  2. b)  CHRISTOPH NORMANN ist berechtigt, das Endprodukt für eigene Zwecke (bspw. Als

    Referenz) zu veröffentlichen.

  3. c)  CHRISTOPH NORMANN räumt dem Auftraggeber das Recht ein, seinen Film durch

    CHRISTOPH NORMANN oder selbstständig zu vervielfältigen und zu zeigen, ohne dass es

    einer schriftlichen oder mündlichen Genehmigung von CHRISTOPH NORMANN bedarf.

  4. d)  Die eventuell bei Vervielfältigung anfallenden GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber in voller Höhe selbstständig. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass CHRISTOPH NORMANN

    zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.

  5. e)  CHRISTOPH NORMANN räumt dem Auftraggeber das zeitlich, inhaltlich und räumlich

    uneingeschränkte einfache Recht ein, das Produkt für den vertraglich definierten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei CHRISTOPH NORMANN.

  1. f)  Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CHRISTOPH NORMANN MEDIA dürfen einfache Nutzungsrechte an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Adaption in Eigenregie oder durch Dritte ist gegenüber CHRISTOPH NORMANN eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der Auftragssumme zu leisten. Als Bemessungsgrundlage gilt das Angebot von CHRISTOPH NORMANN, das gegenüber dem Auftraggeber abgegeben wurde.

  2. g)  Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass CHRISTOPH NORMANN im Sinne des §13 UrhG als Urheber genannt und gekennzeichnet wird. Falls die Vertragsparteien keine besonderen Absprachen getroffen haben, können Art und Umfang der Nennung den branchenüblichen Gepflogenheiten entsprechen.

7. Haftung

  1. a)  Eine Haftung für Schäden des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. CHRISTOPH NORMANN haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

  2. b)  Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, sobald zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen groben Verschuldens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  3. c)  Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

  4. d)  Die Haftung von CHRISTOPH NORMANN beschränkt sich bei fahrlässigen und/oder schuldhaften Verlust oder Beschädigung von Rohmaterial ausschließlich auf Neulieferung in gleichem Umfang.

  5. e)  Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen CHRISTOPH NORMANN verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung, sofern nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

  6. f)  Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er die Freigabe zur Veröffentlichung von den auf dem von CHRISTOPH NORMANN erstellten Film- und Bildmaterial abgebildeten Personen (Rechteabtretung) einholt.

  7. g)  Für jede aus der Veröffentlichung von Film- und/oder Bildmaterial ruhende Rechtsverletzung, insbesondere von allgemeinen Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Markenrechten und/oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre, ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Er allein ist in diesen Fällen dem Verletzten gegenüber schadenersatzpflichtig und stellt CHRISTOPH NORMANN von

allen gegenüber CHRISTOPH NORMANN geltend gemachten Schadenersatzansprüchen frei.

8. Produktabnahme

  1. a)  Nach Fertigstellung der Postproduktion findet eine Abnahme durch den Auftraggeber statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert (erste Änderungsschleife). Die Änderungen werden vom Auftraggeber in einer weiteren Präsentation abgenommen. Die im Rahmen der ersten Änderungsschleife vorgenommenen Änderungen führt CHRISTOPH NORMANN kostenfrei durch, soweit der damit verbundene Aufwand verhältnismäßig ist. Für alle darüber hinausgehenden Änderungsschleifen trägt der Auftraggeber die Kosten.

  2. b)  Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden, trägt dieser die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich. Änderungen, die vom Auftraggeber verschuldet wurden, sind insbesondere die Verletzung der Pflicht des Auftraggebers aus Nr. 3a.

  3. c)  Technische Mängel und sonstige Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme des Endprodukts, erfolgen. Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen ist CHRISTOPH NORMANN nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit CHRISTOPH NORMANN dies im Rahmen des Betriebes technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserungen hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung des Honorars.

9. Lieferzeiten und Termine

  1. a)  CHRISTOPH NORMANN bemüht sich stets um bestmögliche Einhaltung der gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilten Lieferzeit oder Termine. Es handelt sich dabei nicht um rechtlich bindende Fixtermine, sofern diese nicht schriftlich so vereinbart und als solche deklariert wurden.

  2. b)  In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Ausgangssperren oder vorenthaltener und für die Produktion relevanter Informationen verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten verhältnisgemäß. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereichs des Auftraggebers und erhöht sich dadurch der Produktionsaufwand, kann CHRISTOPH NORMANN diesen Mehraufwand in Rechnung stellen.

10. Schlussbestimmung

a) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. b)  Beide Vertragspartner vereinbaren, zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekanntgewordenen persönlichen oder firmeninternen Dinge und Informationen zu bewahren.

  2. c)  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder Ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung in Kraft, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  3. d)  Der Gerichtsstand ist Bad Gandersheim. Die Parteien vereinbaren die Anwendung des deutschen Rechts und erkennen diese Geschäftsbedingungen als gültig und rechtskräftig an.

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Credits

Journey To Another World (Interlude) by Punch Deck | https://soundcloud.com/punch-deck

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